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Auftragserteilung Wir bitten um schriftliche Aufgabe, Änderung oder Sistierung von Anzeigen.
Veröffentlichung von Anzeigen Für den Inhalt einer Anzeige ist der Auftraggeber voll verantwortlich und hat für allfällige Ansprüche gegenüber dem Verlag voll einzustehen. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Anzeigen abzulehnen, laufende Anzeigen zu sistieren oder Änderungen zu verlangen. Textanzeigen müssen sich in Spaltenzahl, Schrift und Schriftgrad vom redaktionellen Teil unterscheiden. Das Zeitungssignet und dessen Schriftform dürfen nicht verwendet werden. Alle Anzeigen können vom Verlag durch die Überschrift "Anzeige" deutlich als solche gekennzeichnet werden.
Rabattvereinbarungen Franken- und Malabschlüsse gelten für die Dauer eines Jahres und nur für einen Auftraggeber. Mehr- oder Minderbezüge gegenüber dem vereinbarten Volumen werden durch Gutschriften bzw. Rückbelastungen ausgeglichen.
Platzierungen/Sistierungen Platzierungen werden als Wunsch, nicht als Bedingung entgegengenommen (Platzierungsvorschriften mit Zuschlag ausgenommen). Das Nichterscheinen der Anzeige sowie die Plazierung an anderer Stelle oder in einer anderen Ausgabe berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche. Sistierungen können aus technischen Gründen nach Anzeigenschluss nicht mehr akzeptiert werden.
Verschiebungsrecht Die Verschiebung von Anzeigen um eine Ausgabe, auch ohne Rück- sprache mit dem Auftraggeber, müssen wir uns aus technischen Gründen vorbehalten.
Drucktechnische Mängel Für Anzeigen, die infolge fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden. Bei Buntfarben bleibt eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten. Anspruch auf Ersatz oder Preisnachlass besteht nur dann, wenn die Anzeige durch grosse Mängel in der technischen Wiedergabe ihre Werbewirkung einbüsst.
Berechnung der Anzeigen Die Berechnung der Anzeige erfolgt grundsätzlich von Strich zu Strich. Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Nicht die minimale Begrenzung wird berechnet, sondern ein Raum, der dem Sujet angepasst ist.
Reklamationen Reklamationen werden nur innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen.
Zahlungsfrist 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, ohne Skonto. Müssen Rechnungsbeträge auf dem Zwangsvollstreckungsweg geltend gemacht werden, tritt jede Rabatt- und Kommissionsvereinbarung ausser Kraft.
Konkurrenzausschluss Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert werden.
Preis-/Leistungsänderungen Preis-/Leistungsänderungen bleiben vorbehalten und treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
Gegendarstellungsrecht Über den Abdruck einer Gegendarstellung entscheidet ausschliesslich der Verlag. Im Falle einer Gegendarstellung trägt der Inserent sämtliche anfallenden Kosten.
Pflicht und Aufbewahrung Die Pflicht zur Aufbewahrung von sämtlichen Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
Anwendbarkeit Die Insertionsaufträge basieren auf der vom Verlag herausgegebenen Preisdokumentation. Die Insertionsbestimmungen sind für alle Aufträge verbindlich.
Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich.
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